Vorarlberger Gemeindeverband - Formulare

Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 DSGVO

Mit den nachfolgenden Ausführungen möchten wir Sie im Sinne des Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) darüber informieren, zu welchen Zwecken Ihre personen bezogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verarbeitung beruht und an welche Empfänger Ihre Daten gegebenenfalls weitergeleitet werden.

Zweck der Verarbeitung – wofür werden Daten erhoben?

Die personenbezogenen Daten werden erhoben:

  • Zur Durchführung der Bedarfserhebung des Bildungs- und Betreuungsbedarfes für Kinder bis zu 14 Jahren in der Gemeinde
  • zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kin- dern (LGBl.Nr. 72/2022 idgF), Kindergartenbildungs- und –erziehungsplan (LGBl.Nr. 53/2008 idgF) und Statistikgesetz (LGBl.Nr. 23/2011 idgF)

Rechtsgrundlagen – auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten erhoben?

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Öffentliche Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO)
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Kategorien personenbezogener Daten – welche Daten werden erhoben?

Von Kindern, die den Kindergarten oder die Kinderbetreuung besuchen, werden insbesondere folgende Daten erfasst:

  • Identifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, -ort, Hauptwohnsitz, Geschlecht, An-
  • schrift, gesetzliche Vertreter, Förderbedarf)
  • Gesundheitsdaten (körperliche, geistige, soziale Beeinträchtigungen, chro-
  • nische Erkrankungen, Therapien, Sprachkenntnisse, Entwicklungsdaten)

Vom Erziehungsberechtigten werden insbesondere folgende Daten erfasst:

  • Identifikationsdaten (Name, Wohnsitz/Anschrift)
  • Kontakte (Telefonnummer, E-Mail)

Empfängerkategorien – wer erhält Ihre Daten?

Innerhalb der Gemeindeverwaltung erhalten Mitarbeitende die Daten zur Erfüllung ihrer jeweili- gen Aufgaben. Bei Vorliegen rechtlicher Verpflichtungen können externe Empfänger personen- bezogene Daten erhalten (zB .Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bezirksverwaltungs- und Gemeindebehörde).

Es findet keine Übermittlung an Drittländer (außerhalb der EU) statt.

Speicherdauer – wie lange bleiben Daten gespeichert?

Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung gespeichert und anschließend umgehend gelöscht. Im Übrigen werden nur die für die jeweilige Aufgabenerfüllung unbedingt notwendigen perso- nenbezogenen Daten aufgrund rechtlicher Bestimmungen bzw. Aufbewahrungspflichten ge- speichert.

Gemäß Archivgesetz (LGBl.Nr. 1/2016 idgF) können Daten nach Ablauf der Speicherdauer im Archiv der Gemeinde archiviert werden.

Bereitstellungspflicht – welche Daten müssen Sie uns zur Verfügung stellen?

Um den gesetzlichen Auftrag des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern (LGBl.Nr. 72/2022 idgF) erfüllen zu können, müssen Sie uns die hierfür erforderlichen perso- nenbezogenen Daten bereitstellen. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Bedarfserhebung zustande kommen

Betroffenenrechte

Wir möchten Sie außerdem noch auf nachstehende Rechte hinweisen, die Ihnen als Betroffener nach der DSGVO bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten zustehen:

  • Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffen-
  • den personenbezogenen Daten nach Art 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Art 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art 21 DSGVO

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie sich auch an die österreichische Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) oder an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat, insbesondere an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort, wenden. Diesbezüglich verweisen wir auch auf die unter dem Link https://www.dsb.gv.at/ abrufbare Homepage der Datenschutzbehörde.

Verantwortlicher der Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter

Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie Ihre Wohnsitzgemeinde als Verantwortliche oder direkt den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde kontaktieren. Die Kontaktdaten finden sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen

Wir verwenden grundsätzlich keine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter der Webseite Ihrer Wohnsitzgemeinde abrufen. Alter- nativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von dem Datenschutzbeauftragten der Gemeinde.