1
EINVERSTÄNDNIS
2
DATEN DES KINDES
3
EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON FOTOS
4
AUSWAHL DER BETREUUNGSEINRICHTUNG UND DER BETREUUNGSMODULE
5
DATEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
6
ANGABEN PRÜFEN
7
ANMELDUNG ABGESCHLOSSEN
Zuständige Stelle
Gemeinde SchwarzachElementarpädagogik
Am Dorfplatz 2, 6858 Schwarzach
Sabine Visintainer
T +43 5575 58115 224
M gemeinde@schwarzach.at
W https://www.schwarzach.at
Hinweise
Eine Zuteilung des Kindes in eine Einrichtung erfolgt ausschließlich über die Gemeinde Schwarzach und hängt vom Betreuungsbedarf der Eltern, den Bedürfnissen des Kindes und der Verfügbarkeit der Plätze ab.
Bei der Zuteilung können Wünsche nur nach Möglichkeit und unter Einhaltung organisatorischer Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben des Landes berücksichtigt werden.