Anmeldung Kleinkindbetreuung und Kindergarten

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EINVERSTÄNDNIS

2

DATEN DES KINDES

3

EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON FOTOS

4

AUSWAHL DER BETREUUNGSEINRICHTUNG UND DER BETREUUNGSMODULE

5

DATEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN

6

ANGABEN PRÜFEN

7

ANMELDUNG ABGESCHLOSSEN


Zuständige Stelle

Stadt Bludenz
Kinder- und Schülerbetreuung, Kindergärten

Werdenbergerstraße 42, A 6700 Bludenz
T +43 5552 63621 244
M familie@bludenz.at
W https://www.bludenz.at/bildung-soziales/kinderbetreuung
Hinweise
  • Die Anmeldung ist für ein Betreuungs-/Schuljahr verbindlich. Eine Kostenrückerstattung bei Abwesenheit ist nicht möglich.
  • Änderungen des Betreuungsbedarfes während des Betreuungsjahres sind nur in Ausnahmefällen möglich, sofern es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Sie müssen vorab mit der Bildungsabteilung abgeklärt werden und gelten erst ab dem Folgemonat. Für jede Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr von aktuell 30,00€ in Rechnung gestellt.
  • Für den Weg zur und von der Einrichtung tragen die Eltern die volle Verantwortung. Die Betreuung der Kinder beginnt erst mit dem Betreten des Gruppenraums und der Kontaktaufnahme mit der pädagogischen Fachkraft.
  • Beim Übergang von einer Einrichtung in die andere (z.B. Kleinkindbetreuung in den Kindergarten oder Kindergarten in die Schule) arbeiten unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sehr eng zusammen. Dazu werden personenbezogene Daten sowie Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes gemäß § 43 KBBG ausgetauscht.
  • Zur besseren Förderung und Begleitung des Kindes tauschen sich die Teams der Schülerbetreuung mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium gem. § 42 KBBG aus.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Punkt "Information".

Datenschutz Information

Datenschutzerklärung

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