1
EINVERSTÄNDNIS
2
DATEN DES KINDES
3
EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON FOTOS
4
AUSWAHL DER BETREUUNGSEINRICHTUNG UND DER BETREUUNGSMODULE
5
DATEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
6
ANGABEN PRÜFEN
7
ANMELDUNG ABGESCHLOSSEN
Zuständige Stelle
Gemeinde DorenKirchdorf 168, 6933 Doren
T +43 5516 2018-10
M gemeindeamt@doren.at
W http://www.doren.at/
Hinweise
Hinweis:
Bei der Anmeldung von Kindern, die zum Stichtag 01.09. drei Jahre alt sind, geben Sie bitte Ihre „Bevorzugte Betreuungseinrichtung“ an. Die endgültige Entscheidung über die Zuteilung wird bis Ende Mai getroffen und den Eltern bekannt gegeben.