1
EINVERSTÄNDNIS
2
DATEN DES KINDES
3
EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON FOTOS
4
AUSWAHL DER BETREUUNGSEINRICHTUNG UND DER BETREUUNGSMODULE
5
DATEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
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ANGABEN PRÜFEN
7
ANMELDUNG ABGESCHLOSSEN
Zuständige Stelle
Gemeinde DorenKirchdorf 168, 6933 Doren
T +43 5516 2018-16
M gemeindeamt@doren.at
W http://www.doren.at/
Hinweise
ZU BEACHTEN - Bei der Anmeldung
Bei der Anmeldung für zum Stichtag (1.9.2026) 3-jährigen Kindern bitte die bevorzugte Betreuungseinrichtung auswählen - die endgültige Zuweisung ihres Kindes wird zeitgerecht bekanntgegeben.
Allgemeine Richtlinien
Einhaltung der Öffnungszeiten
- Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind gemäß der Öffnungszeiten ab 7.15 Uhr geöffnet.
- Kindergartenkinder werden in der Regel mittels Kindergartenbus abgeholt.
- Wird ein Kind zu spät abgeholt, wird eine Aufwandspauschale von € 10.- pro angefangener viertel Stunde eingehoben
- Zwecks Nachvollziehbarkeit werden die Eltern am gleichen Tag oder Folgetag via kidsfoxNachricht informiert
Fenstertage/schulfreie Tage
- Für diese Tage wird im Vorfeld jeweils eine separate Abfrage durchgeführt.
- Wer sein Kind an Fenstertagen/schulfreien Tagen anmeldet, das Kind dann aber nicht in die Institution bringt, werden
- € 10.- Aufwandspauschale pro Vormittagsbuchung (7.30 – 12.30)
- € 15.- Aufwandspauschale pro Ganztagsbuchung verrechnet.
- Ausnahme: Das Kind ist erkrankt und es wird eine ärztliche Bestätigung vorgewiesen.