Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
für die Planung des Betreuungsangebots der bis zu 14-jährigen Kinder ist es erforderlich, dass jede
Gemeinde eine Abfrage des Betreuungsbedarfes vornimmt. Diese Abfrage ist keine Anmeldung, sondern
unterstützt die Gemeinden, die notwendigen Betreuungszeiten zu organisieren. Hierfür wird Ihnen ein
digitales Formular zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie damit den Bedarf aus Ihrer Sicht bekannt.
Diese Bedarfserhebung wurde auf der Grundlage des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entwickelt. Ein genereller Anspruch auf Betreuung kann jedoch nicht abgeleitet werden.
Auf Basis der Bedarfserhebung wird Ihre Gemeinde das bestehende Angebot prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Der gesetzliche Versorgungsauftrag gibt hierfür den erforderlichen Rahmen vor. Dieser kann auch in Kooperation mit benachbarten Gemeinden oder Gemeinden aus der Region erfüllt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung Ihrer Kinder für die Betreuung gesondert erfolgen muss. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.