Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
für die Planung des Betreuungsangebots der bis zu 14-jährigen Kinder ist
es erforderlich, dass jede Gemeinde eine Abfrage des Betreuungsbedarfes vornimmt. Wir kommen dieser Verpflichtung mit
diesem Bedarfserhebungsformular nach.
Diese Bedarfserhebung ist für alle Gemeinden verpflichtend, weshalb wir um Ihre Teilnahme an der Erhebung bitten!
Dieses digitale Formular entspricht den Anforderungen des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Bildungsinvestitionsgesetz.
In diesem Formular haben Sie die Möglichkeit den Betreuungsbedarf für Ihre Kinder zu melden.
Auf Basis dieser Meldung wird Ihre Gemeinde das bestehende Angebot prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Der gesetzliche Versorgungsauftrag gibt hierfür den erforderlichen Rahmen vor. Dieser kann auch in Kooperation mit umliegenden Gemeinden erfüllt werden.
Wir bitte Sie dieses Formular ebenfalls auszufüllen, falls Sie keine außerschulische Betreuung für Ihr Kind benötigen.
Hierfür können Sie das Feld kein Betreuungsbedarf wählen.
Je Kind ist eine gesonderte Bedarfsmeldung abzugeben, daher bitte pro Kind ein Formular ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Erhebung handelt und eine ordentliche Anmeldung über die Schule erfolgt. Das konkrete Angebot und die Zeiten können sich je nach Anmeldezahlen noch ändern.
MS Höchst: An der Mittelschule Höchst gibt es üblicherweise pro Woche zwei Unterrichtsnachmittage. Daher kann das Nachmittagsmodul "Freizeitbetreuung MS - unterrichtsfreier Nachmittag" maximal zweimal ausgewählt werden!
Ermäßigungen:
Die Gemeinde Höchst gewährt Familien mit einem Wohnbeihilfe- oder Sozialhilfebezug einen Rabatt von 100% für die Schüler*innenbetreuung im Rahmen der Sozialen Staffelung. Dies kann im Gemeindeamt Höchst nach Terminvereinbarung bei Frau Tanja Waldhart (T 05578 79 07-38, E bildung@hoechst.at) unter Vorlage des jeweiligen Bescheids beantragt werden. Ermäßigung für das Mittagessen werden über den Sozialfonds „Leistbares Mittagessen“ gewährt, wenn der Bezug von Sozialhilfe beim Gemeindeamt Höchst nachgewiesen wird. Gestützt werden hierbei die Kosten für jedes Mittagessen bis zu maximal € 5,00.