1
EINVERSTÄNDNIS
2
DATEN DES KINDES
3
EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON FOTOS
4
AUSWAHL DER BETREUUNGSEINRICHTUNG UND DER BETREUUNGSMODULE
5
DATEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
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ANGABEN PRÜFEN
7
ANMELDUNG ABGESCHLOSSEN
Zuständige Stelle
Gemeinde LingenauHof 258, 6951 Lingenau
Carmen Steurer
T +43 5513 6464
M gemeinde@lingenau.at
W http://www.lingenau.at
Hinweise
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Bitte beachten: Bomhus - auch 2-jährige Kinder (mit Stichtag 01.09.2026) dürfen das Bomhus 5 Tage die Woche besuchen.
Allgemeine Richtlinien: Für Kinder, die an schulfreien Tagen angemeldet sind, jedoch nicht in die Institution kommen, wird (zusätzlichen zu den Fixkosten)
- € 10,00 Aufwandspauschale pro Vormittagsbuchung (7:30 – 12:30 Uhr)
- € 15,00 Aufwandspauschale pro Ganztagsbuchung (ab 6,00 h Betreuungszeit) verrechnet.
Ausnahme: Das Kind ist erkrankt und es wird eine ärztliche Bestätigung vorgewiesen.
Mit erfolgter Anmeldung wird diesen allgemeinen Richtlinien zugestimmt.