Erhebung des Betreuungsbedarfs 2025/26 für Klein- und Schulkinder

1

ZUSTÄNDIGE STELLE

2

DATEN DES KINDES

3

BETREUUNGSBEDARF

4

ANGABEN ERZIEHUNGSBERECHTIGTE:R

5

ANGABEN PRÜFEN

6

BEDARFSMELDUNG ABGESENDET

Zuständige Stelle

Marktgemeinde Lustenau
Schulservice

Rathausstraße 1, 6890 Lustenau
T +43 5577 8181-0
M schulservice@lustenau.at
W https://www.lustenau.at
Hinweise zur Bedarfserhebung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet jährlich eine Bedarfsabfrage für Kinder von 0 bis 14 Jahren durchzuführen.

Die Abfrage dient der Gemeinde zur Planung von künftigen Betreuungsplätzen und für statistische Zwecke. Ihre Angaben sind nicht verbindlich. Durch die Teilnahme an der Bedarfserhebung entsteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind.

Für jedes Kind ist eine gesonderte Bedarfsmeldung abzugeben, daher bitte pro Kind ein Formular ausfüllen. Auf Basis dieser Meldungen wird die Gemeinde das bestehende Angebot prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Der gesetzliche Versorgungsauftrag gibt hierfür den erforderlichen Rahmen vor.

Dieses digitale Formular entspricht den Anforderungen des Kinderbildung- und betreuungsgesetzes sowie des Bildungsinvestitionsgesetz.